Das Landgericht Braunschweig hat das Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn im Dieselskandal wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität von Wirtschaftsstrafverfahren, die Belastung von Angeklagten und die Grenzen der Justiz. Gleichzeitig bleiben Fragen zur Managerhaftung und der strafrechtlichen Aufarbeitung großer Unternehmensskandale bestehen.