Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 2. Juni 2025 mit einem Beschluss (VG 6 L 191/25) die Bundespolizei verpflichtet, einer aus Polen zurückgewiesenen Asylsuchenden die Einreise nach Deutschland zu gestatten und ein Dublin-Verfahren einzuleiten. Dieses Urteil wirft brennende Fragen zur Rechtmäßigkeit der aktuellen Grenzkontrollen und der Zurückweisungspraxis auf. Ist die gesamte Abschiebepraxis nun rechtswidrig, oder muss die Begründung lediglich nachgeschärft werden?