Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirft ein Schlaglicht auf die Grauzone zwischen Privatleben und dienstlichen Pflichten bei der Bundeswehr. Konkret geht es um die Frage, wann außereheliche Beziehungen als Dienstvergehen gewertet werden können. Das Urteil macht deutlich, dass die Bewertung solcher Fälle stark vom Einzelfall abhängt und die „Militärgerichtsbarkeit“ einen Spagat zwischen dem Schutz der dienstlichen Ordnung und dem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung vollziehen muss.