Cyberkriminalität: Eine wachsende Bedrohung und ihre rechtlichen Konsequenzen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in einer koordinierten Aktion mit internationalen Partnern eine mutmaßlich russische Hackergruppe zerschlagen, die für zahlreiche Cyberangriffe verantwortlich sein soll. Dieser Erfolg wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität und verdeutlicht die Notwendigkeit einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung. Für Unternehmen und Privatpersonen ergeben sich daraus wichtige Fragen bezüglich der rechtlichen Einordnung solcher Angriffe, der Strafbarkeit der Täter und der Möglichkeiten für Betroffene, ihre Rechte durchzusetzen.

Die Strafbarkeit von Hacking und Datenausspähung

Cyberangriffe wie das Eindringen in fremde Computersysteme fallen in Deutschland unter verschiedene Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). Insbesondere relevant ist hier der § 202a StGB (Ausspähen von Daten), der das unbefugte Verschaffen von Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Strafe stellt. Auch die Computersabotage (§ 303b StGB), die Datenveränderung (§ 303a StGB) oder das Abfangen von Daten (§ 202b StGB) können zur Anwendung kommen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren, je nach Schwere des Vergehens und dem entstandenen Schaden.

Cyberangriffe als Teil organisierter Kriminalität

Im vorliegenden Fall der russischen Hackergruppe wird deutlich, dass Cyberkriminalität oft im Rahmen organisierter Strukturen stattfindet. Die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) erhöht das Strafmaß erheblich. Für die Strafverfolgungsbehörden ist die Zerschlagung solcher international agierenden Gruppen eine enorme Herausforderung, da die Täter häufig aus dem Ausland agieren und die Beweissicherung komplex ist. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, wie sie hier geschehen ist, ist daher essenziell.

Unternehmen in der Pflicht: IT-Sicherheit und Meldepflichten

Für Unternehmen sind Cyberangriffe nicht nur ein Sicherheits-, sondern auch ein erhebliches rechtliches Risiko. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen (Art. 32 DSGVO). Kommt es zu einem Datenleck, sind sie zudem unter bestimmten Umständen zur Meldung an die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen verpflichtet (Art. 33, 34 DSGVO). Eine Verletzung dieser Pflichten kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Auch die NIS2-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wird, verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und wichtiger Einrichtungen.

Rechte der Betroffenen nach einem Cyberangriff

Privatpersonen, deren Daten durch einen Cyberangriff kompromittiert wurden, haben verschiedene Rechte. Neben dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO können sie unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gemäß Art. 82 DSGVO geltend machen. Dies gilt sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden, wie beispielsweise den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten oder die Angst vor Identitätsdiebstahl. Die jüngste Rechtsprechung, auch auf Ebene des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH), stärkt die Position der Betroffenen erheblich.

Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden und internationaler Kooperation

Die erfolgreiche Zerschlagung der Hackergruppe durch das BKA und internationale Partner wie Europol unterstreicht die Bedeutung einer effektiven Strafverfolgung im digitalen Raum. Spezialisierte Einheiten wie die Zentralstellen Cybercrime bei den Generalstaatsanwaltschaften spielen hier eine wichtige Rolle. Die internationale Zusammenarbeit ist dabei unerlässlich, um Täter auch über Landesgrenzen hinweg zu identifizieren, zu verfolgen und zur Rechenschaft zu ziehen.

Was genau ist ein "Cyberangriff" aus rechtlicher Sicht in Deutschland?

Ein Cyberangriff ist im Wesentlichen jede unbefugte Einwirkung auf informationstechnische Systeme, die deren Sicherheit oder Integrität beeinträchtigt. Rechtlich relevant sind dabei Straftatbestände wie das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202b StGB), die Datenveränderung (§ 303a StGB) und die Computersabotage (§ 303b StGB).

Welche Strafen drohen Hackern in Deutschland?

Die Strafen für Hacking und damit verbundene Cyberstraftaten variieren je nach Art und Schwere des Vergehens. Für das Ausspähen von Daten kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ver verhängt werden. Bei Computersabotage sind es bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung kann das Strafmaß zusätzlich erhöhen.

Was müssen Unternehmen tun, wenn sie von einem Cyberangriff betroffen sind?

Unternehmen sind nach der DSGVO verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Im Falle eines Datenlecks müssen sie dies, sofern es ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde melden und unter Umständen auch die betroffenen Personen informieren. Es wird dringend empfohlen, unverzüglich Strafanzeige zu erstatten und rechtlichen Rat einzuholen.

Kann ich als Privatperson Schadensersatz verlangen, wenn meine Daten gehackt wurden?

Ja, wenn Ihre personenbezogenen Daten durch einen Cyberangriff kompromittiert wurden und dem Verantwortlichen (z.B. einem Unternehmen) eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.

Wie können internationale Cyberangriffe wie der im Fall der russischen Hackergruppe verfolgt werden?

Die Verfolgung internationaler Cyberkriminalität erfordert eine enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden über Ländergrenzen hinweg. Über Organisationen wie Europol und Interpol werden Informationen ausgetauscht und koordinierte Ermittlungen durchgeführt, um Täter auch im Ausland zu identifizieren und rechtlich zu belangen, auch wenn die Auslieferung in bestimmte Länder schwierig sein kann.

Meine Daten wurden durch einen Cyberangriff entwendet oder verändert. Welche Schritte sollte ich jetzt unternehmen und wie kann mir eine Anwaltskanzlei dabei helfen?

Wenn Sie Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, sollten Sie umgehend handeln: Sichern Sie alle relevanten Beweise (Screenshots, Fehlermeldungen etc.), ändern Sie umgehend Passwörter, informieren Sie Ihre Bank oder Kreditkartenunternehmen und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Eine auf Cyberstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kann Sie umfassend beraten, Ihre Rechte gegenüber den Tätern und verantwortlichen Unternehmen (z.B. auf Schadensersatz nach DSGVO) durchsetzen, Sie im strafrechtlichen Verfahren als Nebenkläger vertreten und Ihnen helfen, weitere Schäden abzuwenden. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.