Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in einer koordinierten Aktion mit internationalen Partnern eine mutmaßlich russische Hackergruppe zerschlagen, die für zahlreiche Cyberangriffe verantwortlich sein soll. Dieser Erfolg wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität und verdeutlicht die Notwendigkeit einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung. Für Unternehmen und Privatpersonen ergeben sich daraus wichtige Fragen bezüglich der rechtlichen Einordnung solcher Angriffe, der Strafbarkeit der Täter und der Möglichkeiten für Betroffene, ihre Rechte durchzusetzen.