Ein bayerischer Polizist, Vorwürfe des Antisemitismus und ein wegweisendes Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat kürzlich die Entlassung eines Polizeibeamten bestätigt, dem antisemitische Äußerungen zur Last gelegt wurden. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Grenzen der Meinungsfreiheit im öffentlichen Dienst und die besonderen Pflichten von Beamten. Was bedeutet dieses Urteil für die Beschäftigten im Staatsdienst und wo verlaufen die roten Linien?