Der Tod von Horst Mahler: Ein Schlussstrich nur unter die Strafverfolgung?

Der Tod des früheren RAF-Mitbegründers und späteren verurteilten Holocaust-Leugners Horst Mahler am 27. Juli 2025 beendet sämtliche gegen ihn gerichteten Strafverfahren. Juristisch ist der Fall damit abgeschlossen. Doch die rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen, die sein Leben aufwarf, bleiben virulent: die Grenzen der Meinungsfreiheit, der Umgang mit Volksverhetzung und das schwierige Erbe von Straftätern. Wir beleuchten die unmittelbaren juristischen Konsequenzen seines Todes und die fortwährende Relevanz der damit verbundenen Rechtsgebiete.

Das Ende der Strafverfolgung: Was geschieht mit laufenden Verfahren?

Mit dem Tod eines Beschuldigten oder Angeklagten findet jedes Strafverfahren ein abruptes und endgültiges Ende. Dies ist in der Strafprozessordnung (StPO) als sogenanntes „Verfahrenshindernis“ verankert. Für Horst Mahler, gegen den zuletzt noch ein Verfahren wegen Volksverhetzung lief, das aufgrund seiner Verhandlungsunfähigkeit bereits vorläufig eingestellt war, bedeutet dies die endgültige Einstellung. Eine posthume Verurteilung oder ein gerichtlicher „Schuldspruch“ ist im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. Der Grundsatz „nulla poena sine culpa“ (keine Strafe ohne Schuld) und das Recht auf ein faires Verfahren, das dem Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung geben muss, stehen dem entgegen. Der Tod entzieht dem Staat die Möglichkeit, den Strafanspruch weiter durchzusetzen.

Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung: Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Der Fall Mahler ist untrennbar mit dem Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verbunden, insbesondere mit der Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust (§ 130 Abs. 3 StGB). Mahler wurde deswegen mehrfach zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Diese Urteile bleiben auch nach seinem Tod bestehen. Der Tod führt nicht zur Tilgung rechtskräftiger Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister. Der Fall Mahler hat die Rechtsprechung zu den Grenzen der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) immer wieder beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos gewährt wird. Insbesondere die Leugnung des Holocaust als erwiesene historische Tatsache wird nicht als schützenswerte Meinung, sondern als Tatsachenbehauptung eingestuft, die den öffentlichen Frieden stört und die Würde der Opfer angreift. Der Tod Mahlers ändert nichts an dieser gefestigten Rechtsprechung.

Das juristische Erbe der RAF: Von Terrorismus und Verjährung

Horst Mahler war nicht nur als Rechtsextremist, sondern bereits Jahrzehnte zuvor als Gründungsmitglied der linksextremistischen Terrororganisation „Rote Armee Fraktion“ (RAF) in Erscheinung getreten. Die juristische Aufarbeitung des RAF-Terrors ist ein wesentlicher Teil der deutschen Rechtsgeschichte. Während Mord, der vielen RAF-Verbrechen zugrunde lag, gemäß § 78 Abs. 2 StGB nicht verjährt, unterliegen andere Straftaten wie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) oder diverse Begleitdelikte der Verjährung. Mahlers eigene Verurteilungen im Zusammenhang mit der RAF-Mitgliedschaft waren verbüßt. Sein Tod markiert das symbolische Ende einer Ära, doch die rechtliche und historische Auseinandersetzung mit dem Linksterrorismus und seinen Opfern dauert an.

Schulden, Kosten, Erbe: Was hinterlässt ein verurteilter Straftäter?

Der Tod einer Person führt zum Anfall der Erbschaft. Die Erben treten in die Rechtsnachfolge des Erblassers ein und erben dessen Vermögen, aber auch dessen Schulden (§ 1922 BGB). Dies gilt auch für Schulden, die aus Straftaten resultieren, beispielsweise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Opfern. Eine Ausnahme bilden höchstpersönliche Pflichten wie Geldstrafen oder Bußgelder. Diese gehen nicht auf die Erben über. Die Kosten für die Strafverfahren, die dem Verurteilten auferlegt wurden, sind hingegen in der Regel Schulden des Nachlasses. Erben haben die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist. Andernfalls haften sie für die Verbindlichkeiten – unter Umständen auch mit ihrem Privatvermögen.

Werden die Verfahren gegen Horst Mahler jetzt fortgesetzt?

Nein. Mit dem Tod des Angeklagten wird jedes Strafverfahren zwingend eingestellt. Es kann keine weitere Beweisaufnahme und kein Urteil mehr geben.

Ist die Leugnung des Holocaust in Deutschland immer strafbar?

Ja, die öffentliche Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung des Völkermords unter der nationalsozialistischen Herrschaft ist als Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bleiben die früheren Verurteilungen von Horst Mahler bestehen?

Ja, rechtskräftige Verurteilungen bleiben auch nach dem Tod einer Person bestehen und werden im Bundeszentralregister weiter geführt, bis die gesetzlichen Tilgungsfristen abgelaufen sind.

Haften die Erben von Horst Mahler für seine Geldstrafen?

Nein. Geldstrafen sind höchstpersönliche Strafen und gehen nicht auf die Erben über. Anders sieht es mit den Verfahrenskosten und möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen aus; diese sind Schulden des Nachlasses.

Verjähren Straftaten wie Volksverhetzung?

Ja, die Verjährungsfrist für Volksverhetzung nach § 130 StGB beträgt in der Regel fünf Jahre. Die Verjährung kann jedoch durch verschiedene Handlungen, wie zum Beispiel eine erste Vernehmung des Beschuldigten, unterbrochen werden.

Ich habe geerbt, aber der Erblasser hatte hohe Schulden, möglicherweise auch aus Straftaten. Was muss ich jetzt tun, um nicht mit meinem eigenen Vermögen haften zu müssen?

In einem solchen Fall ist schnelles Handeln entscheidend. Sie sollten umgehend prüfen lassen, ob der Nachlass überschuldet ist. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, den Nachlass zu sichten, die Schulden zu bewerten und die notwendigen Schritte einzuleiten. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob eine Ausschlagung der Erbschaft oder die Beantragung einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens sinnvoll ist, um Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken und Ihr Privatvermögen zu schützen. Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beträgt nur sechs Wochen.

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