Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ermittler das Handy eines Beschuldigten zwangsweise per Fingerabdruck entsperren dürfen. Diese Maßnahme verstößt laut Gericht nicht gegen das Verbot der Selbstbelastung, anders als die erzwungene Preisgabe einer PIN. Für Beschuldigte bedeutet dies eine Duldungspflicht bei der Nutzung biometrischer Daten, während das Wissen um Passwörter geschützt bleibt.