Kaufrecht in Berlin - Professionelle Beratung bei Kaufverträgen

Das Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern. Ob beim Autokauf, Immobilienerwerb oder Online-Shopping - bei Problemen mit gekauften Waren oder Dienstleistungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Als erfahrene Rechtsanwälte in Berlin beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten bei Mängeln, Gewährleistung und Vertragsfragen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.

Unsere Leistungen im Kaufrecht

Mängelhaftung

Wir prüfen, ob ein Mangel vorliegt und setzen Ihre Gewährleistungsansprüche durch. Von der Nachbesserung über den Rücktritt bis zum Schadensersatz.

Autokauf

Beim Gebrauchtwagenkauf treten häufig Mängel auf. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und setzen diese gegenüber Händlern und Privatverkäufern durch.

Online-Käufe

Bei Online-Käufen haben Sie besondere Rechte, wie das 14-tägige Widerrufsrecht. Wir beraten Sie bei Problemen mit Online-Händlern.

Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie ist eine große Investition. Wir prüfen Kaufverträge und beraten Sie bei Mängeln an der Immobilie.

Kaufverträge

Wir erstellen und prüfen Kaufverträge, um Ihre Interessen zu schützen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Widerrufsrecht

Wir beraten Sie zu Ihrem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und setzen dieses gegenüber Händlern durch.

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Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Weitere Informationen:

Warum einen Anwalt für Kaufrecht beauftragen?

Das Kaufrecht ist komplex und für Verbraucher oft schwer zu durchschauen. Als spezialisierte Rechtsanwälte in Berlin kennen wir Ihre Rechte genau und setzen diese effektiv durch. Wir bieten Ihnen:

  • Kostenlose Erstberatung für eine erste Einschätzung
  • Erfahrung in allen kaufrechtlichen Bereichen
  • Vertretung vor Gericht und außergerichtlich
  • Transparente Kostenkalkulation
  • Schnelle und effiziente Bearbeitung

Häufig gestellte Fragen zum Kaufrecht

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf 1 Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten 6 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Was kann ich bei einem mangelhaften Produkt tun?

Sie haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Habe ich beim Online-Kauf ein Widerrufsrecht?

Ja, bei Online-Käufen haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ausnahmen gibt es bei maßgefertigten Waren, versiegelten Hygieneartikeln oder schnell verderblichen Waren. Der Widerruf muss nicht begründet werden.

Kann ich einen Gebrauchtwagen zurückgeben?

Bei einem Gebrauchtwagenkauf vom Händler haben Sie Gewährleistungsrechte. Bei erheblichen Mängeln können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Privatkäufen ist die Rechtslage komplexer - wir prüfen gerne Ihren individuellen Fall.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe vorlagen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

Weitere Informationen zum Kaufrecht

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